Quelle des Wohlbefindens


Klostergärten sind seit jeher Nutzgärten, Heilpflanzengärten und in besonderer Weise auch Orte der spirituellen Einkehr. Der Klostergarten Maria Luggau lädt daher ein zu sehen und zu schauen, inne zu halten und zu staunen.

Klostermedizin heute


Klostermedizin ist modern. Der holistische Ansatz der Klostermedizin wird dabei heute mehr denn je geschätzt.

Es erschließt sich daraus eine breite Palette an naturheilkundlichen Verfahren, die heute - noch oder wieder - praktiziert werden. Darunter sind die Heilkräuterkunde und Phytotherapie zu nennen, sogenannte "alten Verfahren" oder Ausleitungs-bzw. Entgiftungsverfahren, wie z.B. Aderlaß oder Schröpfen. Aber auch eine Typ-gerechte Ernährungslehre, die auf den 4 Elementen basiert, ist hier einzuordnen.

Mit der Einordnung und Stellung der Klostermedizin in den großen Kontext der traditionellen abendländischen Medizin beschäftigt sich Natura Naturans (Arbeitsgemeinschaft für traditionelle abendländische Medizin). Aufbauend auf den Lehren der Hermetik erschließt sich so ein tiefes Verständnis über die Zusammenhänge von Mensch und Kosmos und darauf aufbauende Therapiekonzepte, die in besonderem Maße die Einheit von Körper Geist und Seele berücksichtigen.

Das alte Wissen zu erheben und für die heutige Zeit nutzbar zu machen hat sich die Forschergruppe Klostermedizin zur Aufgabe gemacht. Die in Würzburg ansässige Forschergruppe beschäftigt sich mit der Aufarbeitung alter Texte und der rein pharmakologischen Überprüfung der Medikationen nach dem heutigen Stand der Wissenschaft.


Anfahrt / Routenplaner


Kontakt / Adresse

Gemeinde Lesachtal
Klostergarten Maria Luggau
9653 Liesing 29

Tel.: +43 4716 242
Fax: +43 4716 242 -20
E-Mail: info@klostergarten-marialuggau.at
www.klostergarten-marialuggau.at

E-Mail
MIT UNTERSTÜTZUNG VON BUND, LAND UND EUROPÄISCHER UNION

Die Umsetzung des Projektes „Quelle des Wohlbefindens“ wurde im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums im Schwerpunkt 4 – LEADER gefördert.
Der Förderbetrag in Höhe von € 50.000,- setzt sich aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Kärnten zusammen.